Virtual OS/2 International Consumer Education
VOICE Homepage: http://de.os2voice.org
Februar 2002

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secretary@os2voice.org


Satzung

der Virtual OS/2 International Consumer Education (VOICE),
mit Wirkung zum 2. April 1997
überarbeitet am 30. April 1999

Anm.d.Übers.:

Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine rein informelle Übersetzung einer Satzung, die nur in ihrer Originalfassung und für die Vereinigten Staaten von Amerika von juristischer Bedeutung ist. (Die Originalfassung wird auf Anforderung durch den Sekretär von VOICE zur Verfügung gestellt und kann auf der VOICE Homepage unter http://www.os2voice.org/bylaws.html eingesehen werden.)
Aus der vorliegenden Übersetzung können keinerlei Rechtsansprüche weder für die USA noch die Bundesrepublik Deutschland oder andere Länder abgeleitet werden.
Hiervon sind auch Mitglieder der Organisation VOICE betroffen, die der Rechtssprechung der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.
Die Organisation VOICE übernimmt des weiteren keinerlei Haftung für fehlerhafte oder mißverständliche Formulierungen in der Übersetzung Ihrer Satzung und erkennt ausschließlich die US-amerikanische Originalfassung als verbindlich an.

Übersetzung vom 10.08.2000

 

ARTIKEL I/
NAME

Absatz A
Der Name dieser Organisation lautet "Virtual OS/2 International Consumer Education", im Folgenden VOICE genannt. ("Virtuelle Internationale OS/2 Verbraucherbildung", Anm.d.Übers.) Der Begriff OS/2 bezeichnet ein Betriebssystem für Computer, hergestellt und vertrieben durch die Firma IBM. Der Begriff ISV bezeichnet einen unabhängigen Softwarehersteller bzw. -vertreiber. (Abk. für "Independant Software Vendor", Anm.d.Übers.) Der Begriff SOHO bezeichnet Kleingewerbe / Heimgewerbe. (Abk. für "Small Office/Home Office", Anm.d.Übers.) OS/2 und IBM sind eingetragene Warenzeichen der International Business Machines Corporation.

ARTIKEL II
ZWECK

Absatz A
Darstellung des Zwecks der Organisation:
Die Bereitstellung von Unterstützung, Information und Bildung für die OS/2-Gemeinde.
Absatz B
Die Ziele von VOICE:
  1. Als eine gemeinnützige "virtuelle" on-line OS/2 Benutzergruppe zu dienen, deren Mitgliedschaft jedem offensteht, der sich für das Betriebssystem OS/2 interessiert;
    OS/2 im SOHO- und Heimanwenderbereich zu unterstützen und diejenigen Anwender zum Einsatz von OS/2 zu ermutigen, die eine Alternative suchen.
  2. Einen effizienten Kommunikationskanal zwischen den Mitgliedern, Benutzergruppen, ISVs und IBM zu bieten.
  3. Den mit OS/2 verbundenen Benutzergruppen zu helfen, Ihre Aktivitäten und Projekte zu organisieren und zu fördern.
Absatz C
Die Ziele von VOICE sollen erreicht werden durch:
  1. Die Planung und Durchführung regelmäßiger Zusammenkünfte von VOICE.
  2. Die Entwicklung und Unterhaltung einer Website, um den Austausch von Ideen zu erleichtern und die Kommunikation zwischen den Mitgliedern zu fördern. Die Website soll auch als zentrale Sammelstelle von Informationen rund um OS/2 dienen, die sowohl den neuen als auch den erfahrenen OS/2-Anwendern von Nutzen sein sollen.
    a. Die Verwendung der oben genannten Website und anderer elektronischer Dienste wird der Internetgemeinde auf strikt freiwilliger Basis und auf eigenes Risiko des Anwenders zur Verfügung gestellt. VOICE und sein Vorstand sind nicht haftbar für jeglichen direkten, indirekten, zufälligen, besonderen oder allgemeinen Schaden oder einen daraus resultierenden Schaden - darin z.B. eingeschlossen die evtl. entgangenen Gewinne - die aus der Verwendung der über die Website zugänglichen Dienste oder dort erhältlicher Software entstehen, auch wenn VOICE vor der Möglichkeit eines solchen Schadens im Vorfeld gewarnt wurde.
  3. Förderung von VOICE und OS/2 durch diverse Mittel wie on-line und off-line Werbung und freiwillige Teilnahme an Aktivitäten zur Förderung von OS/2 (wie z.B. Seminare, Präsentationen, etc).
  4. Zusammenarbeit mit bereits existierenden Organisationen und Gruppen, die OS/2 unterstützen, wie Websites und Nachrichtendienste, Verbesserung der Kommunikation und Herstellung einer festen Beziehung zwischen allen OS/2 Anwendern, den ISVs, Benutzergruppen und IBM.
    a. Direkte Kontaktaufnahme zu ISVs, um Neuigkeiten und Entwicklungen zu OS/2 Rechnung zu tragen und um Informationen zu ISV-Produkten geben zu können.
    b. Kontakt zu OS/2-Benutzergruppen, um diese über Neuigkeiten und Veranstaltungen zu OS/2 zu informieren.
  5. Erstellung und Weiterführung eines VOICE-Mitgliedsverzeichnis.
  6. Erstellung und Weiterführung eines Verzeichnis aller VOICE-relevanten Dokumente
    (z.B. Sitzungsprotkolle, Ausschußberichte, Mitgliedsverzeichnis, etc).

ARTIKEL III
MITGLIEDSCHAFT

Absatz A
Mitgliedschaftsarten und verbundenes Stimmrecht:
  1. Es stehen mehrere Arten der Mitgliedschaft zur Auswahl: Firmenmitgliedschaft, Einzelmitgliedschaft und Studentenmitgliedschaft.
  2. Jede Firmenmitgliedschaft entspricht einer Stimmberechtigung von fünf (5) Stimmen.
  3. Jede Einzelmitgliedschaft entspricht einer Stimmberechtigung von einer (1) Stimme.
  4. Jede Studentenmitgliedschaft entspricht einer Stimmberechtigung von einer (1) Stimme.
Absatz B
Befähigung:
  1. Eine Mitgliedschaft kann durch jede Gesellschaft, Organisation oder Einzelperson beantragt werden, die ein Interesse an OS/2 hat.
  2. Die Befähigung zur Mitgliedschaft ist selbsttätig gegeben, es sei denn der Vorstand hat Grund zur Annahme, daß eine angestrebte Mitgliedschaft nicht zum Wohle oder im Interesse von VOICE ist.
Absatz C
Beantragung:
  1. Die Beantragung der Mitgliedschaft erfolgt über das Online-Formular für Mietgliedsantrag.
  2. Die Entrichtung der Mitgliedsgebühren erfolgen entweder über das bei BMT Micro verfügbare Online-Bestellformular für Mietgliedsantrag oder mittels Scheck oder mittels beigefügter US-Postanweisung zu Gunsten von VOICE an den Schatzmeister (Kassenwart, Anm. d. Übers.) von VOICE, unter Verwendung der angegebenen Adresse..
  3. Die Beantragung einer Firmenmitgliedschaft ermächtigt eine Einzelperson zur Vertretung des Stimmrechts der Firma. Die Firma kann ihren Vertreter zu jeder Zeit mittels entsprechender schriftlicher Mitteilung an den Sekretär von VOICE benennen..
  4. Der Vorstand bearbeitet die Anträge zügig hinsichtlich einer Annahme oder Ablehnung der Mitgliedschaft und teilt dem Antragsteller so schnell wie möglich seine Entscheidung mit.
Absatz D
Beiträge:
  1. Eine jährlicher Mitgliedsbeitrag wird durch den Vorstand erhoben, um die laufenden Kosten für VOICE und OS/2-Projekte durch/für VOICE zu decken - dies betrifft auch, aber nicht ausschließlich Repräsentation und Teilnahme an der jährlichen Warpstock Konferenz.
Absatz E
Beendigung der Mitgliedschaft:
  1. Die Mitgliedschaft endet, wenn die Befähigung zur Mitgliedschaft nicht länger gegeben ist.
  2. Eine Mitgliedschaft wird beendet durch entsprechende schriftliche Mitteilung an den Sekretär durch den stimmberechtigten Vertreter einer Firma, sofern es sich um eine Firmenmitgliedschaft handelt, oder durch eine Einzelperson, sofern es sich um eine Einzel- oder Studentenmitgliedschaft handelt.
  3. Eine Firmen-, Einzel- oder Studentenmitgliedschaft kann jederzeit durch den Vorstand gekündigt werden, sofern der Vortstand das Verhalten des Mitglieds als nicht den Interessen von VOICE dienlich befindet, wie diese in den Verhaltensregeln (code of ethics, Anm.d.Übers.) und in diesem Dokument dargestellt werden.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt nach 12 Monaten ab dem Datum der Beantragung, sofern der Schatzmeister bis zu diesem Termin nicht den jährlichen Mitgliedsbeitrag erhalten hat.
  5. Der Schatzmeister benachrichtigt das Mitglied 30 Tage vor Ablauf der Mitgliedschaft mittels e-mail, daß die Mitgliedschaft nach 30 Tagen erlischt. Das Mitglied kann binnen 30 Tagen die Mitgliedschaft erneuern; entweder über die entsprechende Website bei BMT Micro oder schriftlich mit Scheck oder über beigefügte Postanweisung zu Händen des VOICE-Schatzmeisters.

ARTIKEL IV
VERWALTUNG

Absatz A
Vorstand:
  1. Vorstand - Die Verwaltung von VOICE obliegt dem Vorstand, der sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzt.
  2. Vorstandsmitglieder - Die Vorstandsmitglieder sind: Präsident, Vizepräsident, Sekretär, Schatzmeister, Verbindungsvorsitzender und Marketing/PR-Vorsitzender.
  3. Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds endet, wenn der Amtsinhaber die Amtführung nicht mehr wahrnehmen kann.
  4. Neue Positionen können im Vorstand geschaffen werden, wenn die Notwendigkeit hierzu durch einen Mehrheitsbeschluß des Vorstands festgelegt wurde.
  5. Die Enthebung eines Vorstandsmitglieds von seinem Amt kann durch einen Mehrheitsbeschluß des Vorstands erfolgen, sofern der Vorstand befindet, daß der/die Amtsinhaber(in) seinen/ihren Pflichten nicht nachkommt oder er/sie nicht getreu den in diesem Dokument festgehaltenen Statuten oder den Verhaltensregeln handelt.
Absatz B
Der Präsident:
  1. Ist der Hauptgeschäftsführer.
  2. Ist als Vorstandsmitglied Teil des Vorstands von VOICE.
  3. Beruft Ausschüsse ein, wie in Artikel VII beschrieben.
  4. Sitzt allen ordentlichen Sitzungen von VOICE und den Vorstandssitzungen vor.
  5. Ist von Amts wegen Mitglied aller Ausschüsse.
  6. Erfüllt vorübergehend notwendige Funktionen bei Abwesenheit oder Unabkömmlichkeit eines Mitglieds.
  7. Ist zuständig für die Anberaumung aller Vorstandssitzungen.
Absatz C
Der Vizepräsident:
  1. Ist als Vorstandsmitglied Teil des Vorstands von VOICE.
  2. Steht in amtlichen Diensten des Präsidenten.
  3. Erfüllt vorübergehend die Pflichten des Präsidenten im Falle der Abwesenheit desselben.
  4. Handelt als Vorsitzender des Programmausschuß.
Absatz D
Der Sekretär:
  1. Ist als Vorstandsmitglied Teil des Vorstands von VOICE.
  2. Veröffentlicht und führt die Protokolle der Vorstandssitzungen.
  3. Ist verantwortlich für alle öffentlichen Publikationen von VOICE, ausgenommen jener, die durch den Marketingvorsitzenden veröffentlicht werden.
  4. Etabliert und pflegt in Verbindung mit dem Verbindungsvorsitzenden und dem Marketingsvorsitzenden die Beziehungen zu Benutzergruppen, ISVs und IBM.
  5. Ist in Verbindung mit dem Verbindungsvorsitzenden verantwortlich für die offizielle Korrespondenz mit ISVs, Benutzergruppen, IBM und allen anderen Organisationen.
Absatz E
Der Schatzmeister:
  1. Ist als Vorstandsmitglied Teil des Vorstands von VOICE.
  2. Ist für die Gelder von VOICE verantwortlich.
  3. Unterhält alle Konten und tätigt alle finanziellen Transaktionen von VOICE, verfaßt einen jährlichen Finanzbericht und übermittelt diesen an alle Mitglieder.
  4. Pflegt das Mitgliedsverzeichnis.
  5. Erstellt und verwaltet ein operatives Budget für VOICE für jeweils ein Wirtschaftsjahr. Eine notwendige Zustimmung zum Budget erfolgt durch den Vorstand.
  6. Bereitet die Unterlagen für eine jährlich stattfindenden Kassenbericht vor. Ein Prüfungssausschuß, bestehend aus mindestens 3 Mitgliedern von VOICE wird vom Präsidenten einberufen. Dieser Ausschuß prüft dann die gesammelten Ergebnisse in Zusammenarbeit mit dem Vorstand um dessen Genehmigung zu erhalten.
  7. Zieht alle Gebühren betreffend Mitgliedschaft ein. Der Schatzmeister kann diese Aufgabe im Falle seiner Abwesenheit an ein Mitglied delegieren.
Absatz F
Der Verbindungsvorsitzende:
  1. Ist als Vorstandsmitglied Teil des Vorstands von VOICE.
  2. Etabliert und pflegt in Verbindung mit dem Sekretär und dem Marketingsvorsitzenden die Beziehungen zu Benutzergruppen, ISVs, und IBM.
  3. Führt eine Liste von Benutzergruppen und Kontakten zu ISVs, Presse und IBM. Er ist außerdem Anlaufstelle für Vorstand und Mitglieder, die in Kontakt treten möchten zu einer Benutzergruppe, einem ISV, der Presse oder IBM.
  4. Ist in Verbindung mit dem Sekretär verantwortlich für die offizielle Korrespondenz mit ISVs, Benutzergruppen, IBM und allen anderen Organisationen.
Absatz G
Der Marketing/PR-Vorsitzende:
  1. Ist als Vorstandsmitglied Teil des Vorstands von VOICE.
  2. Ist verantwortlich für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit von VOICE, inklusive aber nicht ausschließlich gegenüber Benutzergruppen, ISVs, der Presse und IBM.
  3. Veröffentlicht nach Bedarf Pressemitteilungen über Neuigkeiten und Ereignisse bezüglich VOICE, ISVs und Benutzergruppen.
  4. Schreibt Artikel - sowohl online als auch für Printmedien - bezüglich Neuigkeiten und Ereignissen, die VOICE betreffen.
  5. Etabliert und pflegt in Verbindung mit dem Sekretär und dem Verbindungsvorsitzenden die Beziehungen zu Benutzergruppen, ISVs und IBM.
  6. Informiert und versorgt den Sekretär mit Kopien aller öffentlicher Publikationen und Pressemitteilungen die von ihm (Marketing/PR-Vorsitzender) erstellt wurden.
Absatz H
Umfang der Pflichten:
Die Pflichten der Vorstandsmitglieder beinhalten die in diesem Artikel genannten Punkte, sind aber nicht ausschließlich darauf beschränkt.

ARTIKEL V
Nominierung, Wahl und Dauer der Amtszeit

Absatz A
  1. Der Nominierungsausschuß erstellt eine Liste mit Kandidaten für jedes Amt und präsentiert diese auf der letzten öffentlichen Sitzung von VOICE. Den Vorsitz im Ausschuß hält entweder der noch amtierende Präsident oder ein von ihm ernannter Vertreter.
  2. Weitere Nominierungen müssen bis zum Ende der Sitzung durch einen entsprechende Eingabe an den Ausschuß gemacht werden, die von mindestens 5 stimmberechtigten Mitgliedern unterzeichnet sein muß. Ein Stimmberechtigter darf nur eine Eingabe pro Amt zeichnen.
  3. Alle Bewerber für ein offenes Amt nehmen an einer Sitzung des Vorstands teil, wo sie einen kurzen Lebenslauf zur Veröffentlichung auf der VOICE Website bereitstellen. Unmittelbar nach dieser Sitzung beginnt das Wahlverfahren, bei dem zu Beginn jedem Mitglied (anhand des zu diesem Zeitpunkt gültigen Mitgliedsverzeichnis) zunächst eine Wahlbenachrichtigung via e-mail zugestellt wird.
  4. Die Stimmabgabe erfolgt ebenfalls per e-mail an den amtierenden Sekretär. Die Frist zur Stimmabgabe beträgt 10 Tage und beginnt mit dem Absendezeitpunkt der ersten Wahlbenachrichtigung. Nach dieser Frist werden keine Stimmabgaben mehr angenommen. Die Wahlsieger werden binnen 24 Stunden nach Abschluß der Wahl benachrichtigt und unmittelbar danach auf der Webseite bekanntgegeben.
  5. Ein Kandidat wird in das von ihm angestrebte Amt gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen unter den Bewerbern für das Amt erhält. Sollte im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten für ein Amt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten haben, wird eine Stichwahl durchgeführt zwischen dem Kandidaten, der die meisten der abgegebenen Stimmen erhalten hat und dem nächstplazierten Kandidaten.
  6. Das Verfahren zur Wahl zusätzlicher Vorstandsmitglieder (s. Art IV,Abs.A,§1.4) verläuft wie folgt: Jedes stimmberechtigte Mitglied kann für soviele Bewerber stimmen, wie offene Ämter zur Verfügung stehen. Die Kandidaten mit den höchsten Stimmanteilen (in der Anzahl entsprechend der Zahl der offenen Ämter) werden in den Vorstand gewählt. Im Falle einer Stimmgleichheit wird eine Stichwahl unter allen betroffenen Kandidaten durchgeführt, um die verbleibenden offenen Ämter zu besetzen.
  7. Die gewählten Amtsinhaber und Vorstandmitglieder übernehmen Ihre Pflichten nach Ablauf der Sitzung.
Absatz B
Offene Ämter:
  1. Im Falle, daß das Amt des Präsidenten frei wird, wird dieses Amt automatisch durch den Vizepräsidenten übernommen.
  2. Die Besetzung aller weiterer freiwerdender Ämter für den Zeitraum der verbleibenden Amtsdauer obliegt dem Vorstand. Der Vorstand wendet hierfür die Mittel an, die er zu diesem Zweck für angemessen hält wie - falls vom Vorstand gewünscht - die Durchführung einer außerordentlichen Wahl.
Section C
Befähigung:
  1. Nur stimmberechtigte Mitglieder können in den Vorstand gewählt werden..
  2. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl, wie oft eine Person in dasselbe Amt wiedergewählt werden kann.
  3. Die Nominierung eines Kandidaten erfolgt unter der Voraussetzung, daß dieser seine Bereitschaft erklärt hat, das angestrebte Amt sowie die damit verbundene Verantwortung und Pflichten zu übernehmen.
  4. Angestellte von IBM und den Tochterfirmen sowie deren Angehörige sind von einer Mitgliedschaft im Vorstand ausgeschlossen. IBM kann jedoch einen offiziellen, nicht stimmberechtigten Repräsentanten bestimmen, der als Vertreter des Herstellers an Vorstands- und Ausschußsitzungen teilnimmt.
Absatz D
Pflichten der Vorstandsmitglieder:
Der geschäftsführende Vorstand:
  1. Regelt die offizielle Geschäftstätigkeit von VOICE. Dies beinhaltet die Erklärung ethischer Grundsätze und grundsätzlicher Verhaltensregeln, die allen Funktionen von VOICE zugrundeliegen sollen.
  2. Begleitet und überwacht alle Aktivitäten zu VOICE..
  3. Erhebt Mitgliedsbeiträge.
  4. Genehmigt Projekte, die VOICE betreffen.
  5. Kontrolliert die Weitergabe von Mitgliedslisten an interne und externe Dritte.
Section E
Amtszeit
  1. Die Amtszeit eines Vorstandsmitglieds beträgt zwei Jahre.
  2. Die Wahlen werden gestaffelt für einzelne Ämter durchgeführt, um nicht den gesamten Vorstand gleichzeitig auszuwechseln.
  3. In geraden Kalenderjahren finden Wahlen zu folgenden Ämtern statt:
    a. Präsident
    b. Marketing/PR-Vorsitzender
    c. Schatzmeister
  4. In ungeraden Kalenderjahren finden Wahlen zu folgenden Ämtern statt:
    a. Vizepräsident
    b. Sekretär
    c. Verbindungsvorsitzender

ARTIKEL VI
SITZUNGEN

Absatz A
Definition einer VOICE-Sitzung:
  1. Eine ordentliche Sitzung ist ein Ereignis, welches aus einer oder mehrerer fest geplanter Zusammenkünfte für alle Mitglieder von VOICE besteht. Die Zusammenkünfte können hierbei je Sitzungstag zeitgleich oder in Folge stattfinden. Wird eine ordentliche Sitzung auf unbestimmte Zeit vertagt, gilt sie als geschlossen.
  2. Der Vorstand führt getrennte Sitzungen durch um das Geschäft von VOICE zu führen. Vorstandssitzungen stehen allen Mitgliedern offen.
  3. Die Ausschüsse führen getrennte Sitzungen durch um angemessene Themen von Interesse zu diskutieren. Ausschußsitzungen stehen allen Mitgliedern offen.
Absatz B
Termine:
  1. Ordentliche Sitzungen werden mindestens zweimal monatlich durchgeführt. Die Örtlichkeiten der Sitzung werden vom Vorstand auf Basis der Empfehlungen durch den Programmausschuß ausgewählt.
  2. Vorstandssitzungen werden mindestens zweimal monatlich durchgeführt. Der Präsident bestimmt Ort und Zeit einer Sitzung.
  3. Ausschußsitzungen werden in periodischen Abständen durchgeführt, die vom Ausschuß selbst bestimmt werden. Der Ausschußvorsitzende bestimmt Ort und Zeit einer Sitzung.
Absatz C
Sitzungsvorgaben
  1. Die Agenda und weitere Einzelheiten einer ordentlichen Sitzung werden vom VOICE Sekretär spätestens zwei Tage vor Beginn des ersten Sitzungstags an alle Mitglieder verteilt.
    1. Die Agenda und weitere Einzelheiten einer Vorstandssitzung werden vom VOICE Präsidenten spätestens zwei Tage vor Beginn des ersten Sitzungstags an alle Vorstandsmitglieder verteilt.
    2. Die Agenda und weitere Einzelheiten einer Ausschußsitzung werden vom Ausschußvorsitzenden spätestens zwei Tage vor Beginn des ersten Sitzungstags an alle interessierten Mitglieder verteilt.
Absatz D
Teilnahme:
  1. Die Teilnahme an den Vorstandssitzungen ist beschränkt auf Vorstandsmitglieder und von ihnen eingeladene Gäste.
  2. Die Teilnahme an öffentlichen Sitzungen steht der Öffentlichkeit offen, eine Mitgliedschaft ist nicht notwendig.
  3. Spezielle Sitzungen "Nur für Mitglieder" können vom Vorstand anberaumt werden, müssen jedoch zu einem anderen Zeitpunkt als eine öffentliche Sitzung stattfinden.

Absatz E
Vorgehensweise:
Für jede Sitzung wird ein Schriftführer ernannt. Für ordentliche Sitzungen und Vorstandssitzungen ist dies der VOICE Sekretär. Für Ausschußsitzungen erteilt der Ausschußvorsitzende einem Mitglied die Aufgabe, ein Protokoll der Sitzung für den VOICE Sekretär anzufertigen.

Absatz F
Einschränkungen:
  1. Kein Mitglied oder Gast von VOICE darf im Rahmen einer Sitzung Gespräche führen, die dem Zweck einer beruflichen Bewerbung, Einstellung oder einem damit verbundenen Ziel dienen.
  2. Sitzungen von VOICE dienen nicht dem Zweck von Verkaufsverhandlungen. Es sei klargestellt, daß der Vorstand oder ein Ausschußvorsitzender zwar einen Firmenvetreter oder einen Händler zu einer Sitzung einladen dürfen, damit dort ein oder mehrere Produkte sowie deren Preisgefüge den Mitgliedern vorgestellt werden, jedoch darf es während der Sitzung nicht zu direkten Verkaufsgesprächen kommen.
Absatz G
Sitzungen:
Ort und Zeit einer durch VOICE oder einem der Ausschüsse veranstalteten oder beigewohnten Sitzung müssen zuvor mit dem Vizepräsident und/oder dem Sekretär abgesprochen werden, bevor sie formell geplant oder bekanntgegeben werden..

ARTIKEL VII
AUSSCHÜSSE

Absatz A
Bildung von Ausschüssen:
  1. Ein Ausschuß und seine Satzung wird - nach Zustimmung durch den Vorstand - vom Präsidenten bestimmt.
  2. Der Vorsitzende wird - nach Zustimmung durch den Vorstand - vom Präsidenten bestimmt.
  3. Der Ausschußvositzende bestimmt die weiteren Mitglieder. Ein Ausschuß kann jedoch durchaus aus nur einer (1) Person bestehen.
  4. Der Ausschußvositzende informiert den Sekretär zeitnah über Zusammensetzung und Aktivitäten des Ausschuß.
  5. Ein Ausschuß kann - nach Zustimmung durch den Vorstand - vom Präsidenten aufgelöst, seine Satzung geändert oder sein Vorsitzender des Amtes enthoben werden.

ARTIKEL VIII
MITTEILUNGEN

Absatz A
Verteilung:
Die offizielle Verteilung von Informationen erfolgt durch den Sekretär.

Absatz B
Gegenstand des Informationsmaterials:
An den Sekretär zur weiteren Verteilung übergebenes Material wird als nicht verschlossen und als Gemeingut angesehen. Die Rechte am Material unterliegen dem Sekretär und VOICE.

Absatz C
Verzeichnis:
Ein Verzeichnis des Materials wird vom Sekretär geführt, das Verfahren hierzu wird vom Vorstand festgelegt..

Absatz D
Kommunikation mit dem Hersteller:
Sämtliche offizielle Kommunikation zwischen VOICE und dem Hersteller von OS/2, der Firma IBM, in Bezug auf Geschäftstätigkeiten von VOICE, werden durch den VOICE Präsidenten geführt oder durch den/die von ihm hierfür benannten Vertreter.

ARTIKEL IX
PARLAMENTARISCHE ORDNUNG

Absatz A
Es gelten die "Robert's Rules of Order". Dort, wo sie mit der Satzung in Konflikt stehen, haben die in der Satzung festgelegten Regeln Vorrang.
(Anm.d.Übers.: Robert's Rules of Order sind eine in den USA äußerst populäre und weitverbreitete Sammlung allgemeiner Protokoll- und Verhaltensregeln für Sitzungen. Sie sind dort - in Hinblick auf Protokoll und parlamentarische Regelungen - Vorlage für fast alle Satzungen von Vereinen und Organisationen. 1876 von Henry Martyn Robert in Ermangelung einer bestehenden Regelung aufgestellt, liegen Sie seit 1990 in der nunmehr neunten Überarbeitung vor. Wen es interessiert: www.robertsrules.com.)

ARTIKEL X
ÄNDERUNGEN UND ZUSÄTZE DER SATZUNG

Absatz A
Beantragung:
Änderungen und Zusätze zur Satzung werden durch Beschluß des Vorstands oder durch eine Eingabe von mindestens fünf (5) Mitgliedern an den Sekretär beantragt. Ein Vermerk bezüglich der Beantragung muß allen Mitgliedern spätesten eine Woche vor der ordentlichen Sitzung zugegangen sein, bei der mit einer Diskussion des Antrags zu rechnen ist.

Absatz B
Beschlußverfahren:
Zusätze und Änderungen zur Satzung werden durch Abstimmung auf einer ordentlichen Sitzung beschlossen. Zum Beschluß einer Änderung bzw. eines Zusatzes ist eine Stimmehrheit erforderlich.

Absatz C
Einschränkung:
Dem Sekretär von VOICE oder einem Mitglied des Vorstands ist es nicht gestattet, Änderungen an einer Eingabe zur Satzungsänderung oder Satzungserweiterung durchzuführen.


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